Alle Spiele am Wochenende (Samstag)
23. November 2024
Mit Beschluss der Landesregierung sind wieder Wettkämpfe in Kontaktsportarten im Amateurbereich möglich.
Die im Zuge der Lockerungen ab dem 11. Juli wieder mögliche Durchführung
von Freundschaftsspielen und Turnieren (mit oder ohne Zuschauer) ist nur unter Einhaltung von Auflagen möglich. Diese sind der entsprechenden "Verordung der Landesregierung zur Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung", die am 9. Juli 2020 veröffentlicht wurde zu entnehmen. Für Spiele im Friedrich-Ludwig-Jahn Stadion folgen hier die wichtigtsen Eckpunkte aus unserem Konzept zur Durchführung von Spielen.
Das komplette Konzept ist im Stadion gut sichtbar ausgehangen.
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds und im Bereich der Wechselbänke/Coaching Zone
Im Bereich des Spielfelds und im Bereich der Wechselbänke/Coaching Zone dürfen sich nur die für den Spielbetrieb notwendigen Personen aufhalten: - Spieler*innen - Trainer*innen - Funktionsteams - Schiedsrichter*innen - Sanitäts- und Ordnungsdienst - Ansprechpartner*in für Hygienekonzept - Medienvertreter*innen
Für alle Personen die nicht unmittelbar am Spielbetrieb teilnehmen ist das Betreten der Schiedsrichter- und Spielerbereiche nicht gestattet.
Die Gastronomie ist unter den aktuell geltenden Auflagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern geöffnet. Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung
Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
Beachten der Hust- und Nies Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschen-tuch)
Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden)
Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld
Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung
Für Personen die aktuell unter mit COVID-19 vereinbarenden Symptomen leiden und Personen mit akuten Atemwegserkrankungen ist das Betreten des Friedrich-Ludwig-Jahn Stadions untersagt, sofern sie nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind
Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen sich alle Personen erfassen lassen
23. November 2024
15. November - 17. November 2024
Teilnehmerfeld komplett für die 49. Ausgabe
15. November - 17. November 2024
Vorbereitungen laufen auf Hochtouren